Zur Begründung führte die Bundesbehörde an, dass der Anwendungsbereich der im Konsumcannabisgesetz (KCanG) vorgesehenen Forschungsklausel (§ 2 Abs. 4) im vorliegenden Fall nicht eröffnet sei. Das beantragte Vorhaben sei im Kern als Modellprojekt der sogenannten „Säule 2“ einzuordnen. Diese Einschätzung teilen die antragstellenden Projektpartner, bestehend aus der wissenschaftlichen Studienleitung unter Prof. Dr. Dr. Christian Ulrichs (Humboldt-Universität zu Berlin) sowie die Sanity Group jedoch nicht und verweisen auf ein aktuelles Rechtsgutachten. Gegen die Ablehnung des Forschungsantrags wurde bereits Widerspruch eingelegt. „Wir haben die rechtlichen Grundlagen unseres Antrags sehr sorgfältig prüfen lassen und zusätzlich durch ein externes juristisches Gutachten absichern können. Dieses kommt zu dem klaren Ergebnis, dass die Forschungsklausel der Säule 1 des KCanG eine rechtlich tragfähige Genehmigungsgrundlage für wissenschaftlich konzipierte Konsumcannabis-Pilotprojekte darstellt“, erklärt Finn Hänsel, Gründer und Geschäftsführer der Sanity Group. Das entsprechende Gutachten wurde der Behörde im
Verlauf des Prüfverfahrens zur Verfügung gestellt.
Telemedizin-Debatte untermauert Bedarf an legalen Alternativen für Konsument:innen
Auch vor dem Hintergrund aktueller gesundheitspolitischer Diskussionen bewertet die Sanity Group die Entscheidung der BLE kritisch. In der laufenden Debatte um eine stärkere Regulierung spezialisierter Telemedizin-Plattformen im Bereich Medizinalcannabis droht zahlreichen Menschen der legale Zugang über den medizinischen Markt künftig verwehrt zu werden. „Es ist aus unserer Sicht natürlich richtig und notwendig, telemedizinische Angebote ausschließlich auf die Versorgung von Patient:innen mit tatsächlichen gesundheitlichen Beschwerden zu konzentrieren“, so Hänsel. „Doch wenn dieser Bereich restriktiver reguliert wird, braucht es gleichzeitig legale Alternativen. Andernfalls werden Konsument:innen, die sich bislang zumindest über das medizinische System mit qualitätsgesicherten Produkten versorgt haben, wieder in den Schwarzmarkt gedrängt, mit allen damit verbundenen schwer kalkulierbaren Gesundheitsrisiken.“ Ein solches Szenario liefe den Zielen des Cannabisgesetzes zuwider, das ausdrücklich den Gesundheits- und Jugendschutz stärken sowie den illegalen Markt zurückdrängen sollte. „Pilotprojekte wie das in Berlin geplante bieten die Möglichkeit, für diesen Bedarf wissenschaftlich fundierte und praktikable Lösungsansätze zu erproben“, so Hänsel weiter. „Sie ermöglichen eine klare Trennung zwischen Konsum und ärztlicher Therapie, schaffen eine belastbare Datenbasis und können zugleich das medizinische Versorgungssystem entlasten.“
Erfahrungen aus der Schweiz bestätigen das Modell
Mit den geplanten Pilotvorhaben hätte erstmals in Deutschland der legale Verkauf von Konsumcannabis über lizenzierte Fachgeschäfte systematisch wissenschaftlich untersucht werden können. Ziel war es, Erkenntnisse für eine faktenbasierte Regulierung zu gewinnen, vergleichbar mit der Schweiz, wo seit 2023 ähnliche Pilotprojekte wichtige Daten zu Konsumverhalten, Prävention und der Eindämmung des Schwarzmarktes liefern. „Eigenanbau und Cannabis-Clubs allein reichen nicht aus, um als legale Bezugsquellen den Bedarf in Deutschland zu decken. Das hat uns erst kürzlich die erste Zwischenauswertung der EKOCAN-Evaluation deutlich gemacht“, betont Finn Hänsel. „Gemeinsam mit unseren Partnern werden wir uns deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass Cannabiskonsument:innen nicht erneut dem illegalen Markt überlassen werden.“ Die internationalen Erfahrungen sprächen dabei eine klare Sprache: „Wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte sind ein zentraler Baustein, um Gesundheits- und Verbraucherschutz mit einer wirksamen Zurückdrängung des Schwarzmarktes zu verbinden.“
Zentrale Forschungsziele: Gesundheitsschutz und Eindämmung des Schwarzmarkts
Im Rahmen der in den drei Berliner Bezirken geplanten Studie sollten erwachsene registrierte Teilnehmende über einen Zeitraum von fünf Jahren legalen Zugang zu THC-haltigen Cannabisprodukten zu marktüblichen Preisen erhalten. Untersucht werden sollten unter anderem die Auswirkungen einer regulierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken auf die Gesundheit der Konsumierenden, den Jugendschutz sowie auf den illegalen Markt und die Organisierte Kriminalität. Die gewonnenen Erkenntnisse sollten eine faktenbasierte Evaluation ermöglichen und damit eine fundierte Grundlage für kommende gesetzgeberische Entscheidungen im Kontext der Cannabislegalisierung liefern.
Über die Sanity Group
Die Sanity Group hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität von Menschen durch den sinnvollen Einsatz von Cannabinoiden und die Nutzung des Endocannabinoidsystems zu verbessern. Im Fokus stehen dabei Arzneimittel und Consumer Goods auf Cannabinoidbasis. Um das volle Potenzial von Cannabis nutzbar zu machen, investiert die Sanity Group in die Grundlagenforschung der Cannabispflanze und ihrer Wirkstoffe sowie in spezifische Anwendungsbereiche. Zur Sanity Group, die 2018 in Berlin gegründet wurde, gehören u. a. Vayamed, avaay Medical und ZOIKS (Medizinalcannabis), vaay (Lifestyle) und Grashaus Projects (Konsumcannabis-Pilotversuch Baselland, Schweiz). Darüber hinaus ist die Sanity Group auch am Fertigarzneimittelunternehmen Endosane Pharmaceuticals beteiligt. Bei Frankfurt am Main betreibt die Sanity Group zudem einen Logistik- und Verarbeitungsstandort für pharmazeutische Cannabinoiderzeugnisse. Mehr Informationen unter sanitygroup.com/presse.
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Jennifer Plankenbühler
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