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Bundesrat: Cannabislegalisierung kommt zum 1. April

Um die primären Ziele des Gesetzes, darunter Kinder- und Jugendschutz, die Eindämmung des Schwarzmarktes sowie eine sichere Produktqualität von Cannabiserzeugnissen für den Freizeitgebrauch zu erreichen, sieht Finn Hänsel die in Säule 2 des gesetzlichen Vorhabens geplanten Pilotprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften als zentralen Aspekt an: „Selbstverständlich begrüßen wir die mit dem CanG endlich angestoßene Modernisierung der deutschen Drogenpolitik. Gleichzeitig hoffen wir jedoch darauf, dass die Umsetzung nicht mit Säule 1 endet, sondern die gesammelte Expertise der Branche nun auch zum Tragen kommen kann.” Für den Freizeitgebrauch erlaubt das CanG zukünftig den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum; die Höchstgrenze für den öffentlichen Raum liegt bei 25 Gramm. Privater Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen wird ebenfalls ab dem 1. April, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen dagegen erst zum 1. Juli 2024 möglich. 

Um den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen, reichen die voraussichtlich sehr begrenzte Anzahl an Cannabis-Clubs sowie die Möglichkeit des Eigenanbaus jedoch nicht aus; erhebliche bürokratische Auflagen für Gründung, Lizenzierung und Betrieb eines Cannabis-Clubs erschweren zudem einen flächendeckenden Zugang, so Finn Hänsel. „Die substanzielle Reduktion des Schwarzmarktes und eine damit einhergehende Stärkung des Jugendschutzes können erst mit Säule 2 hinreichend gewährleistet werden, weshalb wir eine baldige Umsetzung fordern. Durch die Versetzung der beiden Säulen geht wertvolle Zeit verloren.” 

Einbeziehen von wissenschaftlicher Forschung und Industrie für mehr Qualität und Sicherheit

Von zentraler Bedeutung für die Beantwortung zahlreicher Fragestellungen, die im Prozess rund um die Legalisierung diskutiert wurden, ist nun eine ergebnisoffene Datensammlung. Beispielsweise zum Konsumverhalten, der körperlichen und psychischen Gesundheit sowie zu gesellschaftlichen Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf die öffentliche Sicherheit. „Wissenschaftliche Pilotprojekte schaffen eine vergleichbare Datengrundlage zur Überprüfung der Auswirkungen des legalen Verkaufs unter verschiedenen Bedingungen. Darüber hinaus ermöglicht Säule 2 die Umsetzung des wirtschaftlichen Potenzials der kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel, das in Säule 1 nicht ausgeschöpft werden kann. Dazu zählen die Schaffung von Arbeitsplätzen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die wirtschaftlichen Einnahmen aus Lohnsteuer und Sozialversicherung”, so Finn Hänsel weiter.  

Wie das funktionieren kann, zeigen Pilotversuche in unmittelbarer Nachbarschaft schon heute: „Dank unseres Schweizer Pilotprojektes Grashaus Projects, das wir Ende 2023 gemeinsam mit dem Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung erfolgreich angestoßen haben, stehen wir in den Startlöchern, um auch in Deutschland unseren Teil zu einer wissenschaftlich fundierten Umsetzung der Cannabislegalisierung beizutragen.”

Reklassifizierung von Medizinalcannabis soll ärztliche Verschreibung erleichtern

Mit Blick auf die medizinische Verordnung von Cannabis umfasst das CanG mit dem darin enthaltenen Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) wichtige Erleichterungen für die Patientenversorgung sowie positive Veränderungen für die Ärzte- und Apothekerschaft. Auf die in Deutschland seit 2017 mögliche Verschreibung von Cannabis wird sich insbesondere die Reklassifizierung weg von einem Betäubungsmittel hin zu einem klassischen verschreibungspflichtigen Arzneimittel auswirken. Und der Bedarf ist vorhanden: „Umfragen aus Nordamerika zeigen, dass rund 80 Prozent der dortigen Freizeitnutzer:innen Cannabis nicht ausschließlich zum Genuss, sondern auch aus gesundheitlichen Gründen konsumieren, beispielsweise bei Nervosität, Stress, Schmerz oder Schlafproblemen. Diese können hierzulande künftig deutlich unkomplizierter eine ärztliche Verschreibung für Cannabis erhalten, als es heute der Fall ist”, erklärt Dr. Konstantin Rutz, COO und Geschäftsführer der Sanity Group. „In diesem Kontext gehen wir von einem starken Anstieg der Nachfrage für den medizinischen Einsatz aus, denn nun können Ärztinnen und Ärzte Cannabis endlich ohne die Hürden des BtMG verschreiben – und damit auch deutlich früher in der Patient Journey als bisher. Wir sehen hier einen wichtigen und richtigen Schritt in der Verbesserung von Lebensqualität für Hunderttausende von Patientinnen und Patienten, die unter Beschwerden wie Schlafproblemen, Stress oder chronischen Schmerzen leiden.” 

Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet diese Änderung zukünftig eine mögliche Verordnung auf einem „normalen” Rezept bzw. sogar E-Rezept. „Um eine nachhaltig gesicherte Patientenversorgung zu gewährleisten, erhoffen wir uns auch eine stärkere Akzeptanz der Cannabistherapie innerhalb medizinischer und pharmazeutischer Fachgruppen”, so Dr. Konstantin Rutz weiter. „Ein Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen wäre dann der nächste Schritt, um die potenziell gesundheitsfördernden Eigenschaften von medizinischem Cannabis flächendeckend zugänglich zu machen.

Über die Sanity Group

Die Sanity Group hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität von Menschen durch den sinnvollen Einsatz von Cannabinoiden und die Nutzung des Endocannabinoidsystems zu verbessern. Im Fokus stehen dabei Arzneimittel und Consumer Goods auf Cannabinoidbasis. Um das volle Potenzial von Cannabis nutzbar zu machen, investiert die Sanity Group in die Grundlagenforschung der Cannabispflanze und ihrer Wirkstoffe sowie in spezifische Anwendungsbereiche. Zur Sanity Group, die 2018 in Berlin gegründet wurde, gehören u. a. Vayamed und avaay Medical (Medizinalcannabis), vaay (Lifestyle) und Grashaus Projects (Genusscannabis Pilotversuch Schweiz). Darüber hinaus ist die Sanity Group auch am Fertigarzneimittelunternehmen Endosane Pharmaceuticals beteiligt. Bei Frankfurt am Main betreibt die Sanity Group eine Produktionsanlage für Cannabisextrakte. Mehr Informationen unter sanitygroup.com/presse.

Pressekontakt

Jennifer Plankenbühler

Lead Medical PR | Press Officer

E-Mail: jennifer.plankenbuhler@sanitygroup.com | presse@sanitygroup.com

Phone: +49 (0) 173 37 62 845

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Pilotstudie zu legalem Cannabisverkauf wächst: Zweiter Standort von “Grashaus Projects” eröffnet

Auf rund 70 Quadratmetern Verkaufsfläche werden im Grashaus in der Rheinstrasse 10 in Liestal ab sofort THC-haltige Cannabisprodukte wie getrocknete Blüten, Haschisch, Extrakte, Vape-Liquids und Edibles legal angeboten. Nach der Eröffnung der ersten von zwei geplanten Cannabis-Dispensaries im Kanton Basellandschaft im Dezember 2023 läuft das Pilotprojekt nun auf voller Kapazität – und kann zukünftig insgesamt fast 4.000 Studienteilnehmer:innen betreuen. Die Entscheidung für den Standort Liestal sei in erster Linie mit dem Ziel einer möglichst flächendeckende Versorgung getroffen worden, sagt Finn Hänsel, CEO der Sanity Group, die gemeinsam mit dem Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF) hinter dem Projekt steht: „Es war uns wichtig, ebenfalls eine gute Erreichbarkeit für den nordöstlichen
Teil des Kantons zu gewährleisten, um potenzielle Studienteilnehmer:innen nicht nur im direkten Baseler Umland ansprechen zu können, sondern auch einen unkomplizierten Zugang für Bewohner:innen der ländlicheren Region um Liestal zu ermöglichen.” Denn das Interesse ist groß: Innerhalb der ersten Wochen wurden am Standort Allschwil bereits mehr als 400 Personen in die Studie aufgenommen.

Durch Studienteilnahme einen Beitrag zur Forschung leisten

Die im Oktober 2023 durch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) freigegebene
Cannabis-Pilotstudie unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Schaub, Scientific Director des ISGF, untersucht den regulierten Verkauf von Cannabis für den Freizeitgebrauch. Im Rahmen der Studie werden sowohl das Konsumverhalten als auch die körperliche und psychische Gesundheit der Teilnehmer:innen über einen Zeitraum von fünf Jahren erfasst. Durch einen engen Austausch und die Integration von Staatsanwaltschaft, Sozial- und Gesundheitsdezernat sowie der jeweiligen Gemeinde werden gesellschaftliche Auswirkungen, insbesondere auf öffentliche Sicherheit und Ordnung, analysiert. Weitere Interessent:innen für die Studie zu gewinnen, stehe jetzt an oberster Stelle: „Wir haben versucht, den Aufnahmeprozess zur Teilnahme an unserem Pilotprojekt für Interessierte so unkompliziert wie möglich zu gestalten, halten dabei aber jegliche regulatorischen Vorgaben zu jeder Zeit vollumfänglich ein”, erklärt Schaub. „Nun sind wir dankbar für jeden und jede, der oder die bereit ist, einen persönlichen Beitrag zur weiteren Erforschung von Cannabis zu leisten.”

Nach dem Ausfüllen eines Selbstauskunftsfragebogens sowie der Teilnahme an einer ersten digitalen Informationsveranstaltung zur Aufklärung über den Versuch und den Umgang mit Cannabis folgen eine medizinische Eignungsprüfung direkt in der Verkaufsstelle sowie eine Online-Eingangsbefragung. Bei erfolgreicher Aufnahme in den Pilotversuch kann dann künftig mit einem Teilnehmerausweis für den Gesamtzeitraum der Studie legal Cannabis in der Verkaufsstelle bezogen werden. Alle drei bis sechs Monate finden fortlaufend Befragungen zu Konsumverhalten und Gesundheit der Teilnehmenden statt. Bis zu 3.950 Erwachsene zwischen 18 und 65 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Basellandschaft und bestehender Konsumerfahrung können an der Studie teilnehmen.

Unkompliziert und sicher: Teilnehmende äußern sich positiv

Bereits nach den ersten Wochen seit Eröffnung des Standorts Allschwil fallen erste Erfahrungsberichte rund um das Projekt sehr positiv aus: „Mein Einstieg in das Projekt war zunächst eine ganz neue Erfahrung, die mich vor unbekannte Herausforderungen stellte. Doch dank des durchdachten Onboarding-Prozesses fand ich mich schnell zurecht. Alles war gut strukturiert und die Schritte waren leicht zu verstehen, was den Einstieg erheblich erleichterte”, berichtet Florian, 30, Studienteilnehmer aus Allschwil. „Ich habe mich entschieden, Teilnehmer zu werden, weil ich überzeugt war von der Bedeutung des Projekts und der Möglichkeit, einen Beitrag zu leisten, der weit über den persönlichen Nutzen hinausgeht. Die Sicherheit und
die hohe Qualität der Produkte haben meine Entscheidung zusätzlich bestärkt.” Besonders diese beiden Aspekte stehen stets im Fokus: Alle Produkte werden nach den Qualitätsanforderungen der Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) nach Bio-Verordnung vom Schweizer Anbaupartner SwissExtract produziert. Die Preise, beispielsweise für Cannabis-Blüten, liegen je nach THC-Gehalt zwischen acht und zwölf Schweizer Franken pro Gramm. Im Rahmen der Studie arbeitet Grashaus Projects dabei auch mit dem Schweizer Track&Trace-Unternehmen Cannavigia zusammen: Durch die Cannavigia-Software wird sichergestellt, dass alle Prozesse vom Produktanbau bis zum Verkauf lückenlos verfolgt werden können und so Qualitätsstandards und Compliance entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleistet sind. Zudem wird dadurch ermöglicht, dass nur berechtigte Personen die erlaubte Menge Cannabis nach Vorlage des Teilnehmerausweises erwerben können. Die Konsumdaten der Teilnehmer:innen werden dabei zu jedem Zeitpunkt geschützt und sind nicht für Dritte zugänglich.

Kontrollierter Erkenntnisgewinn als Basis für nachhaltiges Umdenken

Ziel von Grashaus Projects sollen neben dem Angebot qualitativ hochwertiger Produkte in einem sicheren und regulierten Umfeld auch Aufklärung und Entstigmatisierung sein, um einen Teil zu einer modernen europäischen Cannabispolitik beizutragen. Deshalb soll Grashaus zusätzlich zu den eigentlichen Cannabisprodukten sowie Zubehör für einen risikoärmeren Konsum zukünftig auch für Workshops und Aufklärungsveranstaltungen rund um die verschiedensten Cannabisthemen genutzt werden; ebenso sollen kleine Veranstaltungen an den beiden Standorten Allschwil und Liestal stattfinden.

Weitere Informationen zu Studienteilnahme, Anmeldung und Ablauf finden Interessierte online unter www.grashausprojects.ch sowie unter www.isgf.ch/pilotversuch-interesse.

Über die Sanity Group

Die Sanity Group hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität von Menschen durch den sinnvollen Einsatz von Cannabinoiden und die Nutzung des Endocannabinoidsystems zu verbessern. Im Fokus stehen dabei Arzneimittel und Consumer Goods auf Cannabinoidbasis. Um das volle Potenzial von Cannabis nutzbar zu machen, investiert die Sanity Group in die Grundlagenforschung der Cannabispflanze und ihrer Wirkstoffe sowie in spezifische Anwendungsbereiche. Zur Sanity Group, die 2018 in Berlin gegründet wurde, gehören u. a. Vayamed und avaay Medical (Medizinalcannabis), vaay (Lifestyle) und Grashaus Projects (Genusscannabis Pilotversuch Schweiz). Darüber hinaus ist die Sanity Group auch am Fertigarzneimittelunternehmen Endosane Pharmaceuticals beteiligt. Bei Frankfurt am Main betreibt die Sanity Group eine Produktionsanlage für Cannabisextrakte. Mehr Informationen unter sanitygroup.com/presse.

Über das ISGF 

Das Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF) ist ein assoziiertes Institut der Universität Zürich und ein Collaborating Center der Weltgesundheitsorganisation WHO. Der Schwerpunkt liegt sowohl auf dem Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis, als auch auf der wissenschaftlichen Durchdringung von innovativen Praxisansätzen. Regelmäßig arbeitet das interdisziplinäre Team von Sucht- und Gesundheitsforschenden mit ausgewiesenen, nationalen und internationalen Expert:innen zusammen. Weitere Informationen unter www.isgf.uzh.ch

Über SwissExtract 

SwissExtract ist ein 2016 gegründetes Schweizer Unternehmen mit Sitz in Baar im Kanton Zug, das mit dem Anbau der Cannabisprodukte für das Modellprojekt des ISGF und der Sanity Group im Kanton Basel-Landschaft beauftragt wurde. Der gesamte Prozess zur Herstellung der Produkte – vom Anbau bis zur Etikettierung – findet in der Schweiz statt. Dabei steht die Qualität an erster Stelle. Alle SwissExtract-Produkte unterliegen strengen regelmäßigen Kontrollen durch ein unabhängiges, spezialisiertes Labor. Weitere Informationen unter www.swissextract.ch

Über Cannavigia 

Cannavigia, ein führendes Unternehmen in der schweizerischen Technologiebranche, hat sich als Vorreiter in der Transformation des Prozess- und Compliance-Managements in der Cannabisanbau- und -herstellungsbranche etabliert. Mit innovativen Lösungen, die durch ein benutzerfreundliches Design und fortschrittliche Technologie gekennzeichnet sind, verpflichtet sich Cannavigia zur Erbringung erstklassiger kundenorientierter Leistungen. Das Unternehmen hat die nahtlose Integration der Cannabisabgabekontrolle in sein Dienstleistungsportfolio vorangetrieben, was zu einer Verbesserung des umfassenden Compliance-Managements führt. Cannavigias Engagement in schweizerischen Pilotprojekten, die durch einen langfristigen Vertrag mit dem Bundesamt für Gesundheit unterstützt werden, unterstreicht seine führende Position und sein Bekenntnis zur Förderung eines verantwortungsbewussten Cannabiskonsums und -vertriebs. Mehr Informationen unter www.cannavigia.com.

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Jennifer Plankenbühler

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E-Mail: jennifer.plankenbuhler@sanitygroup.com | presse@sanitygroup.com

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Deutliche Mehrheit für das CanG: Bundestag beschließt Cannabislegalisierung

Im Fokus des neuen Gesetzes sollen neben der umfassenden Entkriminalisierung von Konsument:innen in erster Linie ein verbesserter Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie starke Aufklärung und Prävention stehen. Für den Freizeitgebrauch erlaubt das CanG, welches zum 1. April 2024 in Kraft treten soll, zukünftig den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum; die Höchstgrenze für den öffentlichen Raum liegt bei 25 Gramm. Privater Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen werden ebenfalls ermöglicht, voraussichtlich zum 1. Juli 2024. Ein Aspekt, den der Geschäftsführer der Sanity Group aufgrund nicht unerheblicher bürokratischer Auflagen für Gründung, Lizenzierung und Betrieb eines Cannabis-Clubs kritisch sieht: „Ein Ziel des Gesetzes, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen, wird mit der durch die enormen Hürden voraussichtlich sehr begrenzten Anzahl an Cannabis-Clubs und der Möglichkeit des Eigenanbaus nicht hinreichend erreicht werden. Säule 1 kann deshalb nur der Anfang sein.” 

Erleichterter Behandlungszugang für Patient:innen: Streichung aus dem Betäubungsmittelgesetz

Auf den medizinischen Einsatz von Cannabis wird sich insbesondere die Reklassifizierung weg von einem Betäubungsmittel und hin zu einem klassischen verschreibungspflichtigen Arzneimittel auswirken. „Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet diese Änderung zukünftig eine unkompliziertere Verordnung auf einem ‘normalen’ Rezept bzw. sogar e-Rezept – und damit für Patient:innen einen hoffentlich deutlich erleichterten Behandlungszugang sowie langfristig eine stärkere Akzeptanz der Cannabistherapie innerhalb medizinischer und pharmazeutischer Fachgruppen”, erklärt Finn Hänsel. Um eine nachhaltig gesicherte Patientenversorgung zu gewährleisten, bestehe jedoch weiterer Handlungsbedarf: „Der Grundstein ist gelegt, doch nun muss ein Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes durch die Krankenkassen folgen, um die Option einer Cannabistherapie für mehr Menschen erreichbar zu machen.” 

Wissenschaftliche Pilotprojekte als notwendiger nächster Schritt

Ob das CanG auch den Bundesrat passiert, wird sich in den kommenden Wochen herausstellen: Für das Inkrafttreten des Gesetzes ist zwar keine Zustimmung des Bundesrates notwendig, die Möglichkeit der Einberufung eines Vermittlungsausschusses besteht jedoch. Dieser müsste bis Mitte März einberufen werden. Sollte dies der Fall sein, kann sich die Thematik potenziell noch einmal deutlich in die Länge ziehen, denn für einen Vermittlungsausschuss gelten keine zeitlichen Fristen. 

„Wir hoffen auf ein schnelles Passieren des Bundesrates, vor allem, um im nächsten Schritt wissenschaftliche Pilotprojekte für die kontrollierte Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften voranzutreiben”, so Finn Hänsel. Ein Aspekt, den selbst Kritiker:innen des Gesetzes zur Säule 1 als enorm relevant anerkennen. Eine ergebnisoffene Datensammlung sei eine grundlegende Voraussetzung für die Beantwortung zahlreicher Fragestellungen, die im Prozess rund um die Legalisierung vielfach diskutiert wurden. „Nach unserem Schweizer Pilotprojekt Grashaus Projects, das wir Ende 2023 gemeinsam mit dem Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung erfolgreich angestoßen haben, sind wir nun bereit, auch in Deutschland unseren Teil zu einer wissenschaftlich fundierten Umsetzung der Cannabislegalisierung beizutragen.” 

Über die Sanity Group

Die Sanity Group hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität von Menschen durch den sinnvollen Einsatz von Cannabinoiden und die Nutzung des Endocannabinoidsystems zu verbessern. Im Fokus stehen dabei Arzneimittel und Consumer Goods auf Cannabinoidbasis. Um das volle Potenzial von Cannabis nutzbar zu machen, investiert die Sanity Group in die Grundlagenforschung der Cannabispflanze und ihrer Wirkstoffe sowie in spezifische Anwendungsbereiche. Zur Sanity Group, die 2018 in Berlin gegründet wurde, gehören u. a. Vayamed und avaay Medical (Medizinalcannabis), vaay (Lifestyle) und Grashaus Projects (Genusscannabis Pilotversuch Schweiz). Darüber hinaus ist die Sanity Group auch am Fertigarzneimittelunternehmen Endosane Pharmaceuticals beteiligt. Bei Frankfurt am Main betreibt die Sanity Group eine Produktionsanlage für Cannabisextrakte. Mehr Informationen unter sanitygroup.com/presse.

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