Bundesrat: Cannabislegalisierung kommt zum 1. April
Mit dem Passieren des Bundesrates hat die geplante Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland heute erfolgreich die letzte parlamentarische Hürde genommen: Durch das Ausbleiben der Einberufung des Vermittlungsausschusses tritt das Cannabisgesetz „CanG” (Säule 1) offiziell zum 1. April in Kraft. In der heutigen Abstimmung sprach sich eine Minderheit für einen Vermittlungsausschuss aus, die Mehrheit enthielt sich beziehungsweise stimmte dagegen. Für die deutsche Cannabisbranche ist dies ein wichtiger, wenn auch gleichzeitig nur erster Schritt, so Finn Hänsel, Gründer und CEO des Berliner Cannabisunternehmens Sanity Group: „Der Grundstein für eine Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Konsument:innen, aber vor allem auch für eine bessere Patientenversorgung mit Medizinalcannabis wurde heute gelegt. Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit.” Eine zeitnahe Umsetzung der zweiten Säule des CanG ist nun essentiell. Im medizinischen Kontext rechnet man dagegen aufgrund der Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz mit einem starken Anstieg der Patientenzahl, da der Zugang zu dieser Therapieform wesentlich vereinfacht wird.