Rechtsgutachten bestätigt: Wissenschaftliche Konsumcannabis-Pilotprojekte in Deutschland genehmigungsfähig
Ein aktuelles Rechtsgutachten der internationalen Kanzlei Hogan Lovells kommt zu demErgebnis: Wissenschaftliche Pilotprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Konsumzwecken sind nach geltendem deutschen Recht genehmigungsfähig. Die im Konsumcannabisgesetz (KCanG) verankerte Forschungsklausel des § 2 Abs. 4 bietet demnach eine tragfähige rechtliche Grundlage – sowohl im nationalen als auch im verfassungsrechtlichen Kontext.