Genusscannabis: Welche Darreichungsformen gibt es?

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Cannabis zu Genusszwecken ist zwar seit Jahrtausenden beliebt – aber in Deutschland erst in unbestimmter Zukunft wieder legal. Zeit, grundsätzlich zu werden: Welche Darreichungsformen gibt es überhaupt? Ein kurzer Überblick inklusive der jeweiligen Vor- und Nachteile.

Bekannt vom Hörensingen: Hits from the Bong

Genusscannabis ist einem breiten Publikum aus der westlichen Popkultur der letzten Jahrzehnte bekannt, auch wenn sie es selbst nicht konsumieren: Denn von Ray Charles über Peter Tosh, von Rick James über Cypress Hill bis Missy Elliott haben unzählige Künstler:innen ihrem Rausch ein Ständchen geschrieben – der Sanity-Group-Investor Snoop Doggy Dogg sogar gleich mehrere. Viele wissen also mindestens von ihren Tonträgern oder aus Filmen, dass man Cannabis grundsätzlich sowohl essen, trinken, als auch rauchen kann. Über Extrakte oder Konzentrate ist der Informationsstand bei Nicht-Nutzer:innen hingegen lückenhafter.

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Factsheet: Produkte und Darreichungsformen von Genusscannabis

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Die „Klassiker“: Cannabisblüten und Haschisch

Sowohl getrocknete Cannabisblüten als auch Haschisch werden in allen Ländern, in denen die Legalisierung erfolgt ist, vertrieben – oft jedoch mit verschiedenen THC-Konzentrationen. Beide Produkte können geraucht werden – entweder mit Tabak in selbstgedrehten Zigaretten, aber auch potentiell tabakfrei in Pfeifen. Dies birgt jedoch Gesundheitsrisiken für die Lunge. Außerdem gehen bei den Verbrennungsprozessen z.B. Terpene verloren – also jene sekundären Pflanzenstoffe, deren mögliche Wirkungen sich von anti-entzündlichen Effekten bis hin zu Angstlösung erstrecken können. Beide Produkte kann man zwar theoretisch auch in Tees oder in Backwaren mischen – allerdings konterkariert dies den Vorteil des Rauchens: Die einfache Dosierungskontrolle.

Lungenschonend: Verdampfung von Blüten und Extrakten

Eine weniger ikonische, aber dafür lungenschonende Alternative hierzu kann die Verdampfung von getrockneten Blüten sein: Diese Art des Konsums kommt bisher in Deutschland häufig bei medizinischem Cannabis zum Einsatz. Hierzu wird zwar ein Vaporisator benötigt, dessen Kosten sich derzeit auf zwischen 300 und 600 Euro belaufen. Doch auf der Habenseite klammert die Verdampfung so manches Gesundheitsrisiko aus: Etwa werden Terpene optimal aufgenommen und Schadstoffe so gut wie gar nicht erst produziert. 

Für Menschen, die ihrem Gelegenheitskonsum jedoch nicht gleich eine hohe Investition vorschalten möchten, können auch E-Vapes in Frage kommen: Hier wird in Trägeröl gelöstes Cannabisextrakt in einer E-Zigarette verdampft. Inhaliert wird im Anschluss das Öl. Das gilt zwar als weniger schädlich für die Lunge als die beiden „klassischen“ Methoden. Doch ein Aber bleibt: Die potentiellen Langzeitfolgen von Trägerölen sind noch nicht belastbar erforscht. Beide Optionen haben jedoch grundsätzlich gemeinsam, dass die Dosierung gut kontrolliert werden kann.

Die moderne Variante der „Space Cookies“: Orale Extrakte & Edibles

Orale Extrakte und Edibles sind eine Art moderner Ersatz für cannabisbasierte Kaffee-und-Kuchen-Rezepte, die manche:r aus der eigenen Küche kennt – und viele aus Komödien wie „Paulette“: In der schwarzhumorigen Geschichte bessert sich eine alte Dame mit selbstgebackenen Marihuana-Keksen die knappe Rente auf.

Anders als DIY-Varianten, die immer ein wenig mit dem Risiko eines Kontrollverlustes verbunden bleiben, bieten offiziell hergestellte Produkte jedoch den Vorteil, dass die Dosierung sehr genau erfolgen kann – und auch die Inhaltsstoffe und der THC-Gehalt transparent bleiben. Bei oralen Extrakten kann die Einnahme über Tropfen erfolgen, bei Edibles und Beverages sind bereits extrahierte Bestandteile von Cannabis in Lebensmitteln oder Getränken gelöst. Grundsätzlich sind beide Optionen lungenschonend. Lediglich die längere Phase bis zum Eintritt der berauschenden Wirkung kann bei Unerfahrenen zu einer Überdosierung führen – eine proaktive Begleitkommunikation, die vor allem dem möglichen Missbrauch durch Minderjährige vorbeugt, ist hier daher besonders wichtig. 

Beide Varianten erfreuen sich großer Beliebtheit: In Kanada, wo sie frei erhältlich sind, machen die cannabisbasierten Lebensmittel ein knappes Viertel des Marktes aus, Extrakte liegen immer noch bei 17 %. Global wird für Edibles bis 2025 ein Marktvolumen von über 25 Milliarden Dollar erwartet.

Lieber mit Vorsicht genießen: Bong & Dabbing

Bei heavy usern zwar beliebt, aber mit Vorsicht zu genießen, sind hingegen die verschiedenen Wasserpfeifenrituale: Die klassische wird vom Volksmund „Bong“ oder auch „Blubber“ genannt. Sowohl getrocknete Blüten als auch Haschisch können damit – weitgehend tabakfrei – konsumiert werden. Der Rauch wird durch das Wasser gereinigt und gilt daher als schadstoffärmer als der klassische Joint. Der Rauscheffekt ist jedoch schwerer zu kontrollieren und wirkt sich in der Regel sehr intensiv aus – eine Belastung der Lunge ist ebenfalls gegeben. Noch eine Stufe riskanter ist das sogenannte „Dabbing”: Hier wird ein Cannabiskonzentrat mit –  oft chemischen – Lösungsmitteln erzeugt.

Das Endprodukt ist ein hochprozentiges Extrakt und wird über eine spezielle Wasserpfeife verdampft und enthält eine THC-Konzentration von bis zu 80 % – also fast das achtfache von handelsüblichem Marihuana und mehr als das Vierfache von Haschisch – und darüber hinaus häufig auch Rückstände der Lösungsmittel.
Die gesundheitlichen Auswirkungen dieser schwer dosierbaren Darreichungsform werden noch diskutiert: Nicht nur ein Zusammenhang von hyperpotenten THC-Konzentrationen mit Psychosen ist gegeben, sondern auch das Risiko einer Abhängigkeit scheint beim Dabbing zu steigen.

Der Markt für Konzentrate ist bisher vor allem in den USA ausgeprägt. Global wird ein Wachstum auf über 13 Milliarden Dollar bis 2026 erwartet – hierin enthalten sind allerdings auch die Produkte für die pharmazeutische Nutzung.

Fazit:

Welche Darreichungsformen für eine potentielle Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken für Deutschland in Frage kommt, ist derzeit noch offen. In jedem Fall sollte eine qualifizierte Begleitkommunikation zu allen Varianten stattfinden, um Konsument:innnen über Besonderheiten der Darreichungsformen – wie zum Beispiel der Dauer des Wirkeintrittes sowie potentielle Nebenwirkungen – aufzuklären und Minderjährige zu schützen. Streitbar ist für manchen, ob Konzentrate überhaupt zu Genusszwecken freigegeben werden sollten. Einen Überblick über verschiedene Produkte und Darreichungsformen findet ihr in unseren Factsheets.

Beitragsbild: Unsplash.com