Pressemitteilung

Forschungsantrag vorerst abgelehnt: Wissenschaftliches Pilotprojekt zu Konsumcannabis in Frankfurt am Main und Hannover erhält keine behördliche Genehmigung

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat den im Dezember 2024 gestellten Forschungsantrag auf Durchführung eines Pilotprojekts zum kontrollierten Verkauf von Konsumcannabis in Frankfurt am Main und Hannover vorerst abgelehnt. Bereits im Oktober 2024 hatten die beiden Städte gemeinsam mit weiteren Projektpartnern die Absicht erklärt, ein wissenschaftlich begleitetes Projekt zur Erprobung des legalen Vertriebs THC-haltiger Produkte über spezialisierte Fachgeschäfte auf den Weg zu bringen. Für die Konzeption sowie die operative Umsetzung wäre das Berliner Cannabisunternehmen Sanity Group zuständig, das seit Dezember 2023 Fachgeschäfte im Rahmen einer vergleichbaren Pilotstudie im Schweizer Kanton Basel-Landschaft betreibt. Als zentralen Grund für die Ablehnung des Antrags zu Hannover und Frankfurt führte die Behörde an, dass der Anwendungsbereich der im Konsumcannabisgesetz (KCanG) enthaltenen Forschungsklausel (§ 2 Abs. 4) nicht eröffnet sei. Bei dem beantragten Vorhaben handle es sich im Kern um ein Modellprojekt der sogenannten „Säule 2“. Eine Begründung, die die Antragsstellenden – unter anderem aufgrund eines aktuellen Rechtsgutachtens – nicht ohne weiteres akzeptieren: Gegen die Ablehnung des Forschungsantrags wurde bereits offiziell Widerspruch eingelegt; zudem behält sich die Sanity Group vor, im Falle einer Zurückweisung des Widerspruchs weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

Die antragsstellenden Projektpartner, bestehend aus den wissenschaftlichen Studienleitungen Prof. Dr. med. Kirsten Müller-Vahl (Medizinische Hochschule Hannover) und Prof. Dr. Heino Stöver (ehemals Frankfurt University of Applied Sciences), sowie der Sanity Group teilen die Rechtsauffassung der Bundesbehörde nicht: „Die rechtlichen Grundlagen für den Forschungsantrag haben wir einer besonders gründlichen juristischen Prüfung unterzogen und zusätzlich durch ein externes Rechtsgutachten absichern lassen. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die Forschungsklausel der Säule 1 des KCanG sehr wohl eine Genehmigungsgrundlage für wissenschaftlich konzipierte Konsumcannabis-Pilotprojekte bietet“, so Finn Hänsel, Gründer und Geschäftsführer Sanity Group. Das Gutachten wurde der Behörde im Laufe der Antragsprüfung zur Verfügung gestellt.

Telemedizin-Debatte macht legale Alternativen besonders dringlich
Auch im Hinblick auf aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen sieht die Sanity Group die Entscheidung der BLE kritisch. Im Zuge der laufenden Diskussion über eine strengere Regulierung spezialisierter Telemedizin-Plattformen im Bereich Medizinalcannabis droht vielen Menschen der legale Zugang über den medizinischen Markt wegzufallen. „Wir erachten es selbstverständlich als einen richtigen Schritt, telemedizinische Angebote ausschließlich Patient:innen mit schweren gesundheitlichen Beschwerden zugänglich zu machen. Doch wenn dieser Bereich strenger reguliert wird, braucht es dringend legale Alternativen. Sonst werden Konsument:innen, die sich bislang zumindest über das medizinische System mit qualitätsgesicherten Produkten statt über illegale Wege versorgt haben, zurück in den Schwarzmarkt wechseln. Und damit zurück zu unvorhersehbaren gesundheitlichen Risiken“, so Finn Hänsel weiter.

Eine Vorgehensweise, die den Zielen des Cannabisgesetzes entgegenstünde, das ausdrücklich Gesundheits- und Jugendschutz stärken sowie den Schwarzmarkt zurückdrängen sollte. „Pilotprojekte wie in Hannover und Frankfurt bieten die Chance, genau für diesen Bedarf wissenschaftlich fundierte, sinnvolle Lösungen zu erproben. Damit entstünde eine klare Trennung zwischen Konsum und ärztlicher Therapie, eine umfassende Datenbasis und eine wichtige Entlastung für das medizinische Versorgungssystem.“

Blick in die Schweiz untermauert Potenziale
Mit den geplanten Pilotprojekten sollte erstmals in Deutschland der legale Vertrieb von Konsumcannabis in lizenzierten Fachgeschäften wissenschaftlich untersucht und ausgewertet werden. Ziel war es, Daten für eine faktenbasierte Regulierung zu gewinnen, ähnlich wie in der Schweiz, wo vergleichbare Pilotprojekte seit 2023 wertvolle Erkenntnisse zu Konsumverhalten, Prävention und Schwarzmarktbekämpfung liefern.

„Eigenanbau und Cannabis-Clubs allein können den Bedarf in Deutschland weiterhin nicht decken, reichen als legale Bezugsquellen schlichtweg nicht aus. Wir werden uns deshalb gemeinsam mit unseren Partnern weiter dafür einsetzen, dass Cannabiskonsument:innen nicht erneut dem illegalen Markt überlassen werden“, betont Finn Hänsel. „Und die internationale Erfahrung gibt uns recht: Wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte sind der richtige Weg, um Gesundheitsschutz und Verbrauchersicherheit mit einem wirksamen Schwarzmarktabbau zu verbinden.“

Gesundheitsschutz und Schwarzmarktbekämpfung: Zentrale Forschungsfragen
In der in Hannover und Frankfurt geplanten Studie sollten erwachsene registrierte Teilnehmende über fünf Jahre legal Zugang zu Cannabisblüten und weiteren THC-haltigen Produkten zu realen Marktpreisen erhalten. Mit der Durchführung dieses Vorhabens sollen die Auswirkungen einer regulierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken untersucht werden, beispielsweise auf die Gesundheit der Konsumierenden sowie den Jugendschutz, den illegalen Markt und die organisierte Kriminalität. Mit den Ergebnissen des Projekts könnte eine faktenbasierte Evaluation ermöglicht und damit eine Grundlage für weitere Entscheidungen im Hinblick auf die Gesetzgebung zur Cannabislegalisierung bereitgestellt werden.

Ergebnisse der EKOCAN-Evaluation: Richtungsweisende Erkenntnisse
Am gestrigen Montag wurden im Rahmen einer Bundespressekonferenz erste Zwischenergebnisse der Begleit-Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vorgestellt, durchgeführt durch das Verbundprojekt „EKOCAN“. Eine zentrale Erkenntnis des Berichts: Die Produktion in Cannabis-Anbauvereinigungen decke bislang weniger als 0,1 Prozent des Gesamtbedarfs in Deutschland (Stand: April 2025). Ein weiterer Grund, wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte zur Erprobung spezialisierter Fachgeschäfte möglich zu machen, so Finn Hänsel. Er sieht in der Veröffentlichung dieser Zwischenergebnisse eine wichtige Chance, zentrale Argumente für Pilotprojekte zu untermauern: „Die Erkenntnisse bestärken unsere Forderung nach ergänzenden, wissenschaftlich begleiteten Abgabemodellen. Es bleibt abzuwarten, ob die Ergebnisse auch als Grundlage für Anpassungen im KCanG oder für die potenzielle Genehmigung von Pilotprojekten dienen werden.“

 

Über die Sanity Group

Die Sanity Group hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität von Menschen durch den sinnvollen Einsatz von Cannabinoiden und die Nutzung des Endocannabinoidsystems zu verbessern. Im Fokus stehen dabei Arzneimittel und Consumer Goods auf Cannabinoidbasis. Um das volle Potenzial von Cannabis nutzbar zu machen, investiert die Sanity Group in die Grundlagenforschung der Cannabispflanze und ihrer Wirkstoffe sowie in spezifische Anwendungsbereiche. Zur Sanity Group, die 2018 in Berlin gegründet wurde, gehören u. a. Vayamedavaay Medical und ZOIKS (Medizinalcannabis), vaay (Lifestyle) und Grashaus Projects (Konsumcannabis-Pilotversuch Baselland, Schweiz). Darüber hinaus ist die Sanity Group auch am Fertigarzneimittelunternehmen Endosane Pharmaceuticals beteiligt. Bei Frankfurt am Main betreibt die Sanity Group zudem einen Logistik- und Verarbeitungsstandort für pharmazeutische Cannabinoiderzeugnisse. Mehr Informationen unter sanitygroup.com/presse.

Pressekontakt

Jennifer Plankenbühler

Pressesprecherin | Lead Medical PR

E-Mail: jennifer.plankenbuhler@sanitygroup.com | presse@sanitygroup.com

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