Pressemitteilung

Deutliche Mehrheit für das CanG: Bundestag beschließt Cannabislegalisierung

(c) shutterstock/Artazum
Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Entstigmatisierung und Entkriminalisierung ist getan: Heute wurde im Deutschen Bundestag über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Cannabisgesetz „CanG” (Säule 1) abgestimmt. Mit einer Mehrheit von 407 Stimmen konnte das CanG den Bundestag erfolgreich passieren. „Ein historischer Tag auf dem Weg zu einer modernen deutschen Drogenpolitik, aber gleichzeitig auch eine starke Grundlage für eine verbesserte Versorgung von Patient:innen, die mit Medizinalcannabis behandelt werden”, sagt Finn Hänsel, Gründer und CEO des Berliner Cannabisunternehmens Sanity Group. Wissenschaftliche Pilotprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften sieht er nun als essentiellen nächsten Schritt.

Im Fokus des neuen Gesetzes sollen neben der umfassenden Entkriminalisierung von Konsument:innen in erster Linie ein verbesserter Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie starke Aufklärung und Prävention stehen. Für den Freizeitgebrauch erlaubt das CanG, welches zum 1. April 2024 in Kraft treten soll, zukünftig den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum; die Höchstgrenze für den öffentlichen Raum liegt bei 25 Gramm. Privater Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen werden ebenfalls ermöglicht, voraussichtlich zum 1. Juli 2024. Ein Aspekt, den der Geschäftsführer der Sanity Group aufgrund nicht unerheblicher bürokratischer Auflagen für Gründung, Lizenzierung und Betrieb eines Cannabis-Clubs kritisch sieht: „Ein Ziel des Gesetzes, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen, wird mit der durch die enormen Hürden voraussichtlich sehr begrenzten Anzahl an Cannabis-Clubs und der Möglichkeit des Eigenanbaus nicht hinreichend erreicht werden. Säule 1 kann deshalb nur der Anfang sein.” 

Erleichterter Behandlungszugang für Patient:innen: Streichung aus dem Betäubungsmittelgesetz

Auf den medizinischen Einsatz von Cannabis wird sich insbesondere die Reklassifizierung weg von einem Betäubungsmittel und hin zu einem klassischen verschreibungspflichtigen Arzneimittel auswirken. „Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet diese Änderung zukünftig eine unkompliziertere Verordnung auf einem ‘normalen’ Rezept bzw. sogar e-Rezept – und damit für Patient:innen einen hoffentlich deutlich erleichterten Behandlungszugang sowie langfristig eine stärkere Akzeptanz der Cannabistherapie innerhalb medizinischer und pharmazeutischer Fachgruppen”, erklärt Finn Hänsel. Um eine nachhaltig gesicherte Patientenversorgung zu gewährleisten, bestehe jedoch weiterer Handlungsbedarf: „Der Grundstein ist gelegt, doch nun muss ein Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes durch die Krankenkassen folgen, um die Option einer Cannabistherapie für mehr Menschen erreichbar zu machen.” 

Wissenschaftliche Pilotprojekte als notwendiger nächster Schritt

Ob das CanG auch den Bundesrat passiert, wird sich in den kommenden Wochen herausstellen: Für das Inkrafttreten des Gesetzes ist zwar keine Zustimmung des Bundesrates notwendig, die Möglichkeit der Einberufung eines Vermittlungsausschusses besteht jedoch. Dieser müsste bis Mitte März einberufen werden. Sollte dies der Fall sein, kann sich die Thematik potenziell noch einmal deutlich in die Länge ziehen, denn für einen Vermittlungsausschuss gelten keine zeitlichen Fristen. 

„Wir hoffen auf ein schnelles Passieren des Bundesrates, vor allem, um im nächsten Schritt wissenschaftliche Pilotprojekte für die kontrollierte Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften voranzutreiben”, so Finn Hänsel. Ein Aspekt, den selbst Kritiker:innen des Gesetzes zur Säule 1 als enorm relevant anerkennen. Eine ergebnisoffene Datensammlung sei eine grundlegende Voraussetzung für die Beantwortung zahlreicher Fragestellungen, die im Prozess rund um die Legalisierung vielfach diskutiert wurden. „Nach unserem Schweizer Pilotprojekt Grashaus Projects, das wir Ende 2023 gemeinsam mit dem Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung erfolgreich angestoßen haben, sind wir nun bereit, auch in Deutschland unseren Teil zu einer wissenschaftlich fundierten Umsetzung der Cannabislegalisierung beizutragen.” 

Über die Sanity Group

Die Sanity Group hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität von Menschen durch den sinnvollen Einsatz von Cannabinoiden und die Nutzung des Endocannabinoidsystems zu verbessern. Im Fokus stehen dabei Arzneimittel und Consumer Goods auf Cannabinoidbasis. Um das volle Potenzial von Cannabis nutzbar zu machen, investiert die Sanity Group in die Grundlagenforschung der Cannabispflanze und ihrer Wirkstoffe sowie in spezifische Anwendungsbereiche. Zur Sanity Group, die 2018 in Berlin gegründet wurde, gehören u. a. Vayamed und avaay Medical (Medizinalcannabis), vaay (Lifestyle) und Grashaus Projects (Genusscannabis Pilotversuch Schweiz). Darüber hinaus ist die Sanity Group auch am Fertigarzneimittelunternehmen Endosane Pharmaceuticals beteiligt. Bei Frankfurt am Main betreibt die Sanity Group eine Produktionsanlage für Cannabisextrakte. Mehr Informationen unter sanitygroup.com/presse.

Pressekontakt

Jennifer Plankenbühler

Lead Medical PR | Press Officer

E-Mail: jennifer.plankenbuhler@sanitygroup.com | presse@sanitygroup.com