Pressemitteilung

Cannabis-Legalisierung: Einschätzung der Sanity Group zum offiziellen Referentenentwurf zu Säule 1

Cannabispflanze_FotoCanva
Vergangene Woche hat die Bundesregierung den offiziellen Referentenentwurf zu Säule 1 (Cannabis Clubs & Entkriminalisierung) der geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland vorgelegt. Wir haben uns den Entwurf mit seinen rund 160 Seiten in aller Tiefe angeschaut – er enthält viele gute Ansätze, einige Teile sehen wir hingegen kritisch.
  • Mit dem Cannabisgesetz wird eine klare rechtliche Abgrenzung zwischen medizinisch-wissenschaftlichem und nicht-medizinischem Cannabis getroffen, indem jeweils eigenständige Gesetzesgrundlagen geschaffen werden: das Cannabisanbaugesetz (CanAnbauG) und Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG).
  • Cannabis soll künftig nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden, was Ärzt:innen die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich erleichtert (kein BtM-Rezept mehr) und für deutlich weniger Verwaltungsaufwand sorgt. Allerdings werden viele Aspekte des ursprünglichen Betäubungsmittelgesetzes in das neue Medizinal-Cannabisgesetz überführt, sodass es abzuwarten bleibt, wie die Verordnung in der Realität letztlich aussieht.
  • Ein großes Problem für Patient:innen ist das vorgesehene Konsumverbot für die Inhalation ihrer Cannabismedikamente. Insbesondere durch die notwendige Einhaltung der Mindestabstände von 200 m zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlichen Spielplätzen wird es in Ballungsgebieten nahezu unmöglich für Patient:innen, ihre Medikation im öffentlichen Raum einzunehmen. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern und sicherstellen, dass Patient:innen nicht in der Einnahme ihrer Medikamente eingeschränkt werden.
  • Wir begrüßen, dass das Medizinal-Cannabisgesetz auch den Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken regelt und die medizinische, biologische und pharmazeutische Forschung gestärkt werden soll. Leider finden sich im Gesetzestext keine konkreten unterstützenden Maßnahmen hierfür, wie z. B. eine Stärkung von Forschungsförderung. Stattdessen heißt es, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nur “ausnahmsweise” zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken eine Erlaubnis für Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken erteilen kann.
  • Mit dem Cannabisanbaugesetz wird der gemeinschaftliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen geregelt. Es sind ausschließlich eingetragene Vereine (Idealvereine) berechtigt, einen Antrag auf Erlaubnis zu stellen. Die Cannabis-Clubs sollen einen nicht-gewinnorientierten Ansatz verfolgen, der sich vornehmlich an ehrenamtlichen Strukturen unter aktiver Mitwirkung der Mitglieder orientiert. Eine Beauftragung Dritter ist nur gestattet für Tätigkeiten, die nicht unmittelbar den Anbau betreffen, z. B. Sicherheits- oder Labordienstleistungen. 
  • Für den privaten Eigenanbau dürfen maximal drei Pflanzen (egal ob männlich oder weiblich) parallel zu Hause für den Eigenbedarf angebaut werden und Erwachsene über 18 Jahren dürfen maximal 25 Gramm für den Konsum besitzen. Allerdings zählt diese Besitzobergrenze für den öffentlichen und privaten Raum, also auch für den Besitz in der eigenen Wohnung – es ist unklar, wie das mit der Menge der möglichen Ernte der drei Pflanzen zu Hause vereinbar sein soll. 
    Die Samen für den Heimanbau oder für Cannabis-Clubs können aus Ländern innerhalb der EU importiert werden, z. B. per Post, Kurier oder Lieferdienst. Eine gesonderte Zulassung vom Bundessortenamt ist nicht vorgesehen.
  • Wir begrüßen, dass mit dem Cannabisgesetz u. a. das Ziel verfolgt wird, zu einem verbesserten Gesundheits- und Jugendschutz beizutragen und die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken. Es ist jedoch schade, dass im kürzlich vorgestellten Haushaltsplan 2024 bei den Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs vier Millionen Euro eingespart werden sollen. Auch hier kann der Gesetzgeber noch nachbessern.

Zusammengefasst ist der Gesetzentwurf ein erster wichtiger Schritt zu mehr Entstigmatisierung und Entkriminalisierung auf dem Weg zu einer neuen Drogenpolitik. Ein Ziel des Gesetzes, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen, wird jedoch mit einer begrenzten Anzahl an Cannabis-Clubs und der Möglichkeit des Eigenanbaus nicht hinreichend erfüllt werden. Wichtig ist daher, dass der geplante Gesetzentwurf für die Umsetzung wissenschaftlicher Pilotprojekte für die kontrollierte Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften (Säule 2) schnellstmöglich nach der parlamentarischen Sommerpause vorgelegt wird. 

Über die Sanity Group
Die Berliner Sanity Group, eines der führenden Cannabisunternehmen Deutschlands, hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität von Menschen durch den sinnvollen Einsatz von Cannabinoiden und die Nutzung des Endocannabinoidsystems zu verbessern. Im Fokus stehen dabei Arzneimittel (Sanity Medical) und Consumer Goods (Sanity Care). Parallel arbeitet und forscht die Sanity Group zudem an neuen Medizinprodukten, innovativen Dosierungsformen sowie technologischen Produkten und Dienstleistungen zur Weiterentwicklung der Infrastruktur. Zur 2018 gegründeten Sanity Group gehören u. a. Vayamed und avaay Medical (Medizinalcannabis), Endosane Pharmaceuticals (Fertigarzneimittel), Belfry Medical (medizinische Produkte) und vaay (Lifestyle & Kosmetik). Bei Frankfurt am Main betreibt die Sanity Group zudem eine Produktionsanlage für Cannabisextrakte. Bei seinem Vorhaben wird das Unternehmen dabei u. a. von Casa Verde (Snoop Dogg), Klaas Heufer-Umlauf, André Schürrle, Redalpine, BAT, HV Capital, Calyx, SevenVentures, Cherry Ventures und Bitburger Ventures finanziell wie strategisch unterstützt. Mehr Informationen unter sanitygroup.com/presse.

Verwendetes Beitragsbild: Canva