„Die bei der heutigen Plenarsitzung beschlossenen Detailregelungen zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie mit Medizinalcannabis stellen keine zusätzliche Einschränkung der Versorgung mit Medizinalcannabis dar und orientieren sich stark am Willen des Gesetzgebers, was wir grundsätzlich positiv bewerten. Es werden keine zusätzlichen Anforderungen an die Verordnung von medizinischem Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten gestellt, die über die gesetzlichen Verordnungsvoraussetzungen hinausgehen. Besonders begrüßen wir, dass auf einen Facharztvorbehalt für die Verordnung von medizinischem Cannabis verzichtet wird“, kommentiert Finn Hänsel, Gründer der Sanity Group, in einem ersten Statement die Ergebnisse.
Vayamed-Geschäftsführer Dr. Konstantin Rutz von der medizinischen Sparte Sanity Medical ergänzt: „Wir begrüßen zudem die zukünftigen Erleichterungen für Palliativpatient:innen. Besonders den gänzlichen Wegfall des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen innerhalb der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung und die Verkürzung der gesetzlich vorgegebenen Prüffrist der Krankenkassen bei Verordnungen im Rahmen einer Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung sehen wir positiv. Wir bedauern allerdings, dass der allgemeine Genehmigungsvorbehalt bei der Verschreibung von Medizinalcannabis nach wie vor Bestand hat – die Ablehnungsquoten sind immer noch sehr hoch, weshalb schwer kranke Patient:innen ohne Kostenübernahme dazu gezwungen werden, ihre Therapiekosten selbst zu tragen. Dies ist aus unserer Sicht eine verpasste Chance, eine wesentliche Verbesserung für Cannabispatient:innen herbeizuführen und die Therapiehoheit der Ärzt:innen wieder herzustellen.“
Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, hatte die Beschlüsse kurz nach der Sitzung in einer offiziellen Pressemitteilung als „fachlich ausgewogen“ bezeichnet: „Die gefundenen Regelungen für die Verordnung von medizinischem Cannabis schöpfen den vom Gesetzgeber in § 31 Absatz 6 SGB V dem G-BA gegebenen Handlungsrahmen voll aus und sind ein (…) in der Versorgungspraxis sehr gut gangbarer Weg, um eine gute und rechtssichere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung sicherzustellen.“
Der G-BA legt dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun die Richtlinie zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vor – das Ministerium hat das Recht, die Richtlinie innerhalb von zwei Monaten zu beanstanden. Im Rahmen der Richtlinienprüfung kann das BMG zusätzliche Informationen und ergänzende Stellungnahmen vom G-BA anfordern. Zudem kann die Nichtbeanstandung einer Richtlinie mit Auflagen verbunden werden.
Über die Sanity Group
Die Berliner Sanity Group hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität von Menschen durch den sinnvollen Einsatz von Cannabinoiden und die Nutzung des Endocannabinoidsystems zu verbessern. Im Fokus stehen dabei Arzneimittel (Sanity Medical) und Consumer Goods (Sanity Care). Parallel arbeitet und forscht die Sanity Group zudem an neuen Medizinprodukten, innovativen Dosierungsformen sowie technologischen Produkten und Dienstleistungen zur Weiterentwicklung der Infrastruktur. Zur 2018 gegründeten Sanity Group gehören u. a. Vayamed und AVAAY Medical (Medizinalcannabis), Endosane Pharmaceuticals (Fertigarzneimittel), Belfry Medical (medizinische Produkte), VAAY (Wellbeing) und This Place (funktionale Naturkosmetik). Bei Frankfurt am Main betreibt die Sanity Group zudem eine Produktionsanlage für Cannabisextrakte. Mehr Informationen unter sanitygroup.com/presse.
Verwendetes Beitragsbild: © Svea Pietschmann/G-BA