
Forschungsantrag vorerst abgelehnt: Wissenschaftliches Pilotprojekt zu Konsumcannabis in Frankfurt am Main und Hannover erhält keine behördliche Genehmigung
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat den im Dezember 2024 gestellten Forschungsantrag auf Durchführung eines Pilotprojekts zum kontrollierten Verkauf von Konsumcannabis in Frankfurt am Main und Hannover vorerst abgelehnt. Bereits im Oktober 2024 hatten die beiden Städte gemeinsam mit weiteren Projektpartnern die Absicht erklärt, ein wissenschaftlich begleitetes Projekt zur Erprobung des legalen Vertriebs THC-haltiger Produkte über spezialisierte Fachgeschäfte auf den Weg zu bringen. Für die Konzeption sowie die operative Umsetzung wäre das Berliner Cannabisunternehmen Sanity Group zuständig, das seit Dezember 2023 Fachgeschäfte im Rahmen einer vergleichbaren Pilotstudie im Schweizer Kanton Basel-Landschaft betreibt. Als zentralen Grund für die Ablehnung des Antrags zu Hannover und Frankfurt führte die Behörde an, dass der Anwendungsbereich der im Konsumcannabisgesetz (KCanG) enthaltenen Forschungsklausel (§ 2 Abs. 4) nicht eröffnet sei. Bei dem beantragten Vorhaben handle es sich im Kern um ein Modellprojekt der sogenannten „Säule 2“. Eine Begründung, die die Antragsstellenden – unter anderem aufgrund eines aktuellen Rechtsgutachtens – nicht ohne weiteres akzeptieren: Gegen die Ablehnung des Forschungsantrags wurde bereits offiziell Widerspruch eingelegt; zudem behält sich die Sanity Group vor, im Falle einer Zurückweisung des Widerspruchs weitere rechtliche Schritte zu prüfen.